15. November 2005, 06:55 Uhr

Auch Wal-Mart-Mitarbeiter dürfen lieben

Der amerikanische Handelskonzern Wal-Mart hatte seinen deutschen Mitarbeitern verboten, miteinander anzubändeln. Ein Gericht allerdings ist nun anderer Meinung: die Wal-Mart-Ethikrichtlinie verstößt gegen das Grundgesetz.

Geht es nach dem Willen von Wal-Mart, ist Küssen am Arbeitsplatz verboten©

Mit einer Richtlinie zum Liebesleben seiner Mitarbeiter ist der Handelskonzern Wal-Mart auch vor dem Düsseldorfer Landesarbeitsgericht gescheitert. Der entsprechende Passus in einer Ethikrichtlinie des Unternehmens verstoße gegen das Grundgesetz, erklärte der Vorsitzende Richter Lothar Beseler. Weitere Klauseln, die die Annahme von Geschenken, "unangemessenes Verhalten" und die Einrichtung einer Hotline zur Meldung von Verstößen betreffen, müssen mit dem Gesamtbetriebsrat abgestimmt werden.

Die Ethik-Richtlinie wurde Anfang des Jahres für die rund 12.500 Mitarbeiter von Wal-Mart in Deutschland erlassen. Darin wird es den Mitarbeitern unter anderem untersagt, mit Kollegen zum Abendessen auszugehen oder gar eine Liebesbeziehung zu beginnen, wenn einer der Beteiligten den Arbeitsplatz des anderen "beeinflussen" kann. Damit seien in erster Linie Beziehungen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen gemeint, erläuterte der Rechtsvertreter von Wal- Mart. "Dies greift tief in die Persönlichkeitsrechte ein und verstößt gegen die Paragrafen 1 und zwei des Grundgesetzes", erklärte dagegen Beseler.

Wal-Mart will "lüsterne Blicke und zweideutige Witze" verbieten

In den Richtlinie werden am Arbeitsplatz unter anderem auch "lüsterne Blicke, zweideutige Witze und sexuell deutbare Kommunikation jeder Art" untersagt. Zwar müsse der Arbeitgeber seine Mitarbeiter vor sexueller Belästigung schützen, unterstrich das Gericht. Die Grenzen der von Wal-Mart erlassenen Bestimmungen müssten jedoch wie von der Arbeitnehmervertretung gefordert in Abstimmung mit dem Gesamtbetriebsrat festgelegt werden. Dies gelte auch für den Verfahrensablauf, wie Verstöße gemeldet werden sollen.

Denn das Unternehmen hatte seine Mitarbeiter verpflichten wollen, auch vermutete Verstöße unter anderem über eine anonyme Telefon-Hotline anzuzeigen. "Das Anschwärzen von Kollegen ist ekelhaft und hat mit Ethik nichts zu tun", äußerte sich der für Wal-Mart zuständige Referent der Gewerkschaft ver.di, Ulrich Dalibor, nach dem Beschluss des Gerichts erleichtert.

Wal-Mart will Urteil prüfen

Der Gesamtbetriebsrat war mit seiner Klage gegen die Richtlinie bereits in erster Instanz vor dem Wuppertaler Arbeitsgericht erfolgreich gewesen. Gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wurde eine Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht zugelassen. Wal-Mart will den Gerichtsbeschluss jedoch zuvor genau prüfen.

DPA
 
 
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