Ratgeber Krankenkasse

Die wichtigsten Begriffe und was sie bedeuten

Glossar Krankenkasse

Altersrückstellungen, Beitragsbemessungsgrenze, Aut-Idem-Regelung - kennen Sie sich aus mit dem deutschen Gesundheitswesen? stern.de erklärt die wichtigsten Begriffe.

Altersrückstellung

Finanzielles Vorsorgepolster, das die private Krankenversicherung für ihre Versicherten anlegen muss. Mit diesen Rückstellungen sollen die im höheren Alter steigenden Leistungsausgaben abgefedert werden.

Alternativmedizin

Auch Komplementärmedizin. Bezeichnet Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte, die sich als Alternative oder Ergänzung der wissenschaftlich begründeten Schulmedizin verstehen. Wichtig für Versicherte: Die Kosten für A. werden nur selten erstattet.

Aut idem

Schreibt ein Arzt den Begriff „Aut idem“ (Lateinisch: „Oder ein Gleiches“) auf ein Rezept, erlaubt er dem Apotheker ein anderes als das namentlich verordnete Arzneimittel abzugeben. Hintergrund: Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch Einsparungen im Arzneimittelbereich.

Basistarif

Seit der Einführung der Versicherungspflicht müssen die Privatkassen ein Basistarif anbieten, der in Kosten und Leistungsumfang der GKV entspricht. Dadurch können bspw. Selbständige wieder eintreten, die ihren Versicherungsschutz verloren hatten, weil sie die hohen Kosten nicht mehr tragen konnten.

Beitragsbemessungsgrenze

Der Betrag, vom dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden. Bruttoeinkommen das die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Erhebung der Beiträge außer Betracht. 2011 liegt die B. bei 44.500 Euro im Jahr ( 3712,50 Euro / Monat)

Bindungsfrist

Versicherte müssen sich 18 Monate an eine Krankenkasse binden, danach ist eine Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende möglich. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Achtung: Bei manchen Wahltarifen ist der Versicherte für drei Jahre an die Kasse gebunden.

Generikum

Eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Medikaments. Das Generikum kann sich dabei durchaus vom Originalpräparat hinsichtlich enthaltener Hilfsstoffe und Herstellungstechnologie unterscheiden.

Gesundheitsfonds

Seit dem 1. Januar 2009 werden die Gelder für die GKV zentral in einem Gesundheitsfonds eingenommen. Aus diesem bekommen die Kassen Zuweisungen, aus denen sie die Ausgaben für die Leistungen und ihre Verwaltungskosten finanzieren sollen. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds gilbt für alle GKV ein einheitlicher Beitrag von 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen.

GKV

Zu den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gehören die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebs- und Innungskrankenkassen, See- und Landwirtschaftliche Kassen, die knappschaftliche Krankenversicherung sowie die Ersatzkassen. Die Zahl der GKV ist rückläufig, Anfang 2011 gab es rund 160 verschiedene Kassen.

Hausarztmodell

Oder Hausarztzentrierte Versorgung (HzV). Der Hausarzt übernimmt als erste Anlaufstelle eine Lotsenfunktion für den Patienten und koordiniert sämtliche Behandlungsschritte. Ziele sind bessere Versorgung und Kosteneinsparungen.

Heil- und Kostenplan

Behandlungsplan des Zahnarztes mit Übersicht über Leistungen (z.B. Zahnersatz) und deren voraussichtliche Kosten. Der Zahnarzt muss das Dokument kostenlos erstellen, als Patient müssen Sie es bei ihrer Krankenkasse einreichen, um einen möglichen GKV-Anteil zu bekommen.

IGeL

Individuelle Gesundheitsleistungen, die Ärzte gesetzlich Versicherten gegen Selbstzahlung anbieten. Diese reichen über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden und notwendigen Patientenversorgung hinaus, der Nutzen ist in vielen Fällen umstritten. Zu diesen Leistungen zählen etwa Allergietests, Knochendichtemessungen oder die Magnetfeldtherapie.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Die Aufgabe des "Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen" (Iqwig) sind vor allem die evidenzbasierte Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstands zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren.

Kassenärztliche Vereinigung

Den nach Bundesländern aufgeteilten Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) gehören automatisch alle Ärzte an, die zur ambulanten Behandlung von GKV-Patienten zugelassen sind. Die KV soll die ärztliche Versorgung in denn Regionen sicherstellen, vertritt die Interessen der Kassenärzte und handelt für sie die Honorare mit den Krankenkassen aus.

Kopfpauschale

Konzept zur Finanzierung der GKV durch gehaltsunabhängige Beitragszahlungen.

Kostenerstattungsprinzip

Neben dem regulären Sachleistungsprinzip kann sich der GKV-Versicherte sich auch nach dem Kostenerstattungsprinzip versichern. Wie bei den Privatkassen muss er sich dann seine Leistungserbringer selbst suchen und vorfinanzieren. Achtung: Die Kasse zahlt immer nur so viel, wie es dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspricht.

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Versicherten zahlen dabei lediglich die Arbeitnehmerbeiträge.

Lifestyle-Präparate

Oberbegriff für Produkte, die in erster Linie der Verbesserung des privaten Lebens dienen und von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Dazu zählen etwa Potenzmittel wie Viagra oder Haarwuchsmittel.

PKV

In der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Beamte, Freiberufler und Selbständige versichern, ebenso Arbeitnehmer deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Dabei bemessen sich die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern Leistungsumfang sowie Alter und Gesundheitszustand des Versicherten.

Praxisgebühr

Die Praxisgebühr ist eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro, die GKV-Versicherte seit 2004 bei Besuch von Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeut einmal im Quartal entrichten müssen.

Palliativversorgung

Oder Palliativpflege. Beschreibt die pflegerischen Maßnahmen, die der Lebensqualität von Patienten mit unheilbaren Erkrankungen und deren Angehörigen dienen. Schwerpunkt dieses Konzeptes ist die Vorbeugung und Linderung von Leiden.

Sachleistungsprinzip

Beim in der GKV üblichen Sachleistungsprinzip regelt die Kasse die finanzielle Abwicklung der Leistungen direkt mit den Leistungserbringern wie Apotheken, Krankenhäusern oder den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Satzungsleistungen

Über die Pflichtleistungen hinaus bieten viele Kassen Mehrleistungen nach eigenem Ermessen an, etwa ambulante Vorsorgekuren, höhere Zuschüsse für Rehabilitationskurse oder alternative Heilmethoden. Diese Leistungskataloge finden Versicherte in den Satzungen der Krankenkassen.

Überforderungsklausel

Die Überforderungsklausel schützt Versicherte vor unzumutbaren Belastungen durch Zuzahlungen. Je nach Leistungsfähigkeit des Versicherten hat eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Zuzahlungspflicht zu erfolgen.

Versicherungspflicht

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für die rund 80 Millionen Bundesbürger die Versicherungspflicht, im Krankheitsfall soll niemand in Deutschland ohne Schutz dastehen. Entscheidend dafür, ob man in die GKV eintreten muss oder sich anderweitig absichern darf, ist die Versicherungspflichtgrenze.

Vertragsarzt

Oder Kassenarzt ist jeder im Rahmen der GKV zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassene Arzt. Organisiert ist das Vertragsarztwesen in den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Versicherungspflichtgrenze

Auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. 2011 ist die Grenze erstmals gesunken und liegt bei 49.500 Euro im Jahr (4125 Euro / Monat).

Wahltarife

Spezielle Tarife der GKV, bei denen Versicherte etwa durch Selbstbebhalte Beiträge sparen können oder Zusatzleistungen wie Zahnersatz oder eine besondere Behandlung im Krankenhaus erhalten.

Wirtschaftlichkeitsgebot

Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist ein Grundprinzip der GKV, die nur die Kosten für Leistungen übernehmen, sofern diese ausreichend und zweckmäßig sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Zusatzbeiträge

Der Zusatzbeitrag ist ein einkommensunabhängiger Betrag, der vom Mitglied direkt an die Krankenkasse zu leisten ist. Reicht das Geld der Kasse nicht für alle notwendigen Leistungen, kann sie seit 2011 Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe erheben.

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