Ratgeber Versicherung

Das Muss für alle

Haftpflichtversicherung

Eine winzige Unaufmerksamkeit kann teure Folgen haben: Ob eine kaputte Vase oder verletzte Personen - gegen Unglücke dieser Art hilft eine Haftpflichtversicherung. Wir erklären Ihnen, auf was sie beim Abschluss dieser Muss-Police achten müssen.

Haftpflicht ist Bürgerpflicht: Sei es aus Tollpatschigkeit oder Unaufmerksamkeit - wer das Eigentum anderer beschädigt, muss dafür aufkommen. Eine kaputte Vase oder die zertretene Brille sind schnell zu ersetzen. Wenn Menschen ein Schaden zugefügt wird, können jedoch auch lebenslange Zahlungen auf einen zukommen. Für solche Fälle ist die Haftpflichtversicherung da, die deshalb jeder haben sollte. Sie wickelt mögliche Forderungen der Geschädigten ab, zur Not auch vor Gericht. Die Police gilt in der Regel für die ganze Familie - auch für Kinder, solange sie sich noch in der ersten Ausbildung befinden und unverheiratet sind. Bereits laufende Verträge kann man ohne Rücksicht auf die Kündigungsfristen zusammenlegen. Dabei gilt: Ältere Verträge haben Vorrang.

Lesen Sie im Folgenden, was Sie bei dieser Muss-Versicherung beachten sollten.

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Welche Versicherungssumme sollten Sie wählen?

Weil die Haftpflicht auch bei Personenschäden einspringt, sollte die Versicherungssumme mindestens drei Millionen Euro betragen. Absehen sollten Sie davon, Sach- und Personenschäden mit unterschiedlich hohen Summen zu versichern. Schließen Sie am Besten einen Pauschalbetrag ab. Und denken Sie an eine Selbstbeteiligung: Sie senken so die Prämien.

Wie hoch sind die Kosten?

Haftpflichtversicherungen sind relativ günstig. Sie sind bereits ab 30 Euro für Singles zu haben und ab 50 Euro für Familien. Grundsätzlich gilt: Je höher die Versicherungssumme, desto teurer wird die Police. Vor allem die empfohlene Ausfalldeckung schlägt ordentlich zu Buche. Meistens aber lohnt es sich, ein paar Euro mehr im Jahr für guten Haftpflichtschutz zu bezahlen.

Forderungsausfalldeckung

Diese Deckung sollte die Police enthalten. Denn dann zahlt die eigene Versicherung auch in dem Fall, dass man selbst geschädigt wird und der Verursacher den Schaden nicht bezahlen kann - etwa, weil er keine Haftpflichtversicherung besitzt.

Schäden durch Kinder

Weil Kinder bis sieben Jahre nicht schuldfähig sind, können sie offiziell keine Schäden anrichten. Passiert dennoch ein Malheur, zahlt die Haftpflicht im Allgemeinen nicht - die Geschädigten gehen meist leer aus. Ausnahme: Die Eltern können nachweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, dann zahlt die Versicherung. Klingt absurd, aber so will es der Gesetzgeber. Im Straßenverkehr gelten sogar Kinder bis zu zehn Jahren als deliktunfähig. Viele Gesellschaften bieten aber an, solche Schäden mitzuversichern - durch diese "Kinderschadensklausel" sparen sich Versicherte möglichen Ärger mit den Geschädigten.

"Allmählichkeitsschäden"

Darunter versteht man Schäden, die durch langfristige Entwicklungen entstehen, etwa durch allmählich austretende Gase oder Flüssigkeiten. Sie sollten mitversichert sein.

Internetschäden

Wer Daten ins Internet stellt oder herunterlädt, kann dafür unter Umständen haftbar gemacht werden. Beispiel: Ihr Rechner wurde von Viren verseucht, die sich von Ihrem Computer aus weiterverbreiten. Werden Sie als "Schuldiger" ausgemacht, dann müssen Sie für die Schäden aufkommen, die durch die Viren verursacht wurden. Es kann also sinnvoll sein, solche Schäden mitzuversichern.

Im Schadensfall

Grundsätzlich sollten alle Schäden sofort gemeldet werden, damit die Versicherung von Anfang an über den Sachverhalt Bescheid weiß. Das ist vor allem aus einem Grund wichtig: Die Haftpflichtpolice zahlt nicht nur bei berechtigten Ansprüchen, sondern sie verteidigt den Versicherten auch gegen unberechtigte Forderungen - notfalls vor Gericht. Je genauer die Versicherung informiert ist, desto besser kann sie helfen.

Und erkennen Sie niemals die Schuld an oder zahlen Sie bereits einen Teil des Schadens. In diesem Fall verlieren Sie in aller Regel Ihren Versicherungsschutz.

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