Gibt 250 Euro: Kindergeld bis 25250 Euro jeden Monat haben oder nicht haben. Eine Geldquelle für junge Erwachsene kann das Kindergeld sein. Normalerweise endet der Anspruch mit Erreichen der Volljährigkeit. Die Familienkasse zahlt jedoch bis zum 25 Lebensjahr weiter, wenn "das Kind" sich in einer Ausbildung, einem Studium oder einem anerkannten Freiwilligendienst befindet. Anerkannte Dienste sind unter anderem das Freiwillige soziale Jahr, das Freiwillige ökologische Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst. Genaueres legt das
Einkommenssteuergesetz fest. Damit das Geld ohne Unterbrechung überwiesen wird, sollten die Eltern entsprechende Nachweise rechtzeitig bei der Familienkasse einreichen. Am besten das datum auf Termin legen, denn das muss jedes Jahr erneut gemacht werden. Nach der Schule gewährt die Behörde eine
Übergangszeit von vier Monaten, in der das Kindergeld auch ohne Ausbildung- oder Studiennachweis gezahlt wird. Sollten die 250 Euro danach weiter auf dem eigenen Konto landen, nicht zu früh freuen: Die Kasse wird das Geld zurückfordern. Das kann, wie bei Behörden üblich, sehr schnell bis zur Kontopfändung eskalieren.
Wer das Erststudium beziehungsweise der
Erstausbildung mit Nebenjobs finanziert, darf beliebig viel verdienen, ohne dass das Kindergeld angetastet wird. Erst beim Zweitstudium gelten Obergrenzen. Die Nebentätigkeit darf jedoch 20 Stunden in der Vorlesungszeit nicht überschreiten. Wer mehr arbeitet verliert den Studentenstatus.
Leben die Kinder nicht mehr bei den Eltern, kann das Kindergeld direkt auf das Konto des Kindes überwiesen werden. Notwendig ist dafür ein sogenannter
Abzweigungsantrag bei der Familienkasse.
Weitere Informationen gibt es beim Bundesfamilienministerium.