
Bis zu 10.908 Euro steuerfrei im Jahr: Studentische Nebenjobs
Der studentische Nebenjob bleibt der Fels in der Brandung in Sachen Studienfinanzierung. Zahlreiche Portale helfen bei der Suche nach einem passenden Job. Netzwerkportale wie LinkedIn und Stepstone bieten eigene Bereiche für Studentenjobs. Professionelle Anbieter wie das niederländische Unternehmen StudentJob haben sich auch auf den deutschen Markt spezialisiert, das Hochschul-Portal "Stellenwerk" bringt Stellengesuche von Unternehmen mit Studenten zusammen, wobei die Jobsuche nach Universitätsstädten getrennt wird. Im besten Fall kommen hier Job und Studium thematisch zusammen. Netzwerken ist immer noch die beste Jobgarantie.
Studenten genießen einen besonderen Arbeitsstatus. Sie zahlen bis einem Jahreseinkommen von derzeit 10.908 Euro keine Lohnsteuer. Brutto ist nahezu gleich Netto. Es gibt allerdings Einschränkungen. Wichtig bei Studentenjobs ist das Einhalten der Regeln bei Arbeitsstunden und Jahresverdienst. Das gilt insbesondere, wenn man noch über seine Eltern in der Krankenkasse mitversichert ist, Bafög erhält oder Geld aus Stipendien bezieht und diese Vorteile nicht verlieren möchte. Auch das Kindergeld wird reduziert, wenn über den Steuerfreibetrag hinaus verdient wird.
Arbeitsstunden: In der Vorlesungszeit darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden, ansonsten geht der Studentenstatus verloren und es werden Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben. Außerhalb der Vorlesungszeit sind Vollzeitjobs erlaubt, der Job muss sich aber auf diesen Zeitraum beschränken. Maximal 70 Tage am Stück darf ein Student in Vollzeit und ohne Beschränkung der Einkommenshöhe arbeiten, ohne Rentensteuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Einkommenssteuern werden bei diesen "kurzfristigen Beschäftigungen" jedoch fällig.
Für Werkstudenten gelten besondere Regeln. Sie gelten nicht als Minijober und unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Wird bei der Steuererklärung die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1230 Euro geltend gemacht, kann der Monatsverdienst bei bis zu 607 Euro liegen – ohne dass man aus der Familienversicherung fällt.
Viele Studenten unter 25 Jahre sind über die Eltern Krankenversichert, sie zahlen selbst keine Beiträge. Dieser Status geht verloren, wenn das monatliche Einkommen von 538 Euro bei Minijobs oder 505 Euro bei selbstständiger Tätigkeit überschreitet. Hier sollte bei der Krankenkasse die genauen Regelungen erfragt werden. Manche Kassen gewähren Kulanzzeiten, in denen für einen begrenzten Zeitraum mehr gearbeitet werden darf, ohne die Familienversicherung zu verlieren. Greift die Familienversicherung nicht mehr, bieten die Krankenkassen eine Studenten-Krankenversicherung von rund 100 Euro an, zuzüglich Pflegeversicherung.
Der studentische Nebenjob bleibt der Fels in der Brandung in Sachen Studienfinanzierung. Zahlreiche Portale helfen bei der Suche nach einem passenden Job. Netzwerkportale wie LinkedIn und Stepstone bieten eigene Bereiche für Studentenjobs. Professionelle Anbieter wie das niederländische Unternehmen StudentJob haben sich auch auf den deutschen Markt spezialisiert, das Hochschul-Portal "Stellenwerk" bringt Stellengesuche von Unternehmen mit Studenten zusammen, wobei die Jobsuche nach Universitätsstädten getrennt wird. Im besten Fall kommen hier Job und Studium thematisch zusammen. Netzwerken ist immer noch die beste Jobgarantie.
Studenten genießen einen besonderen Arbeitsstatus. Sie zahlen bis einem Jahreseinkommen von derzeit 10.908 Euro keine Lohnsteuer. Brutto ist nahezu gleich Netto. Es gibt allerdings Einschränkungen. Wichtig bei Studentenjobs ist das Einhalten der Regeln bei Arbeitsstunden und Jahresverdienst. Das gilt insbesondere, wenn man noch über seine Eltern in der Krankenkasse mitversichert ist, Bafög erhält oder Geld aus Stipendien bezieht und diese Vorteile nicht verlieren möchte. Auch das Kindergeld wird reduziert, wenn über den Steuerfreibetrag hinaus verdient wird.
Arbeitsstunden: In der Vorlesungszeit darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden, ansonsten geht der Studentenstatus verloren und es werden Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben. Außerhalb der Vorlesungszeit sind Vollzeitjobs erlaubt, der Job muss sich aber auf diesen Zeitraum beschränken. Maximal 70 Tage am Stück darf ein Student in Vollzeit und ohne Beschränkung der Einkommenshöhe arbeiten, ohne Rentensteuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Einkommenssteuern werden bei diesen "kurzfristigen Beschäftigungen" jedoch fällig.
Für Werkstudenten gelten besondere Regeln. Sie gelten nicht als Minijober und unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Wird bei der Steuererklärung die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1230 Euro geltend gemacht, kann der Monatsverdienst bei bis zu 607 Euro liegen – ohne dass man aus der Familienversicherung fällt.
Viele Studenten unter 25 Jahre sind über die Eltern Krankenversichert, sie zahlen selbst keine Beiträge. Dieser Status geht verloren, wenn das monatliche Einkommen von 538 Euro bei Minijobs oder 505 Euro bei selbstständiger Tätigkeit überschreitet. Hier sollte bei der Krankenkasse die genauen Regelungen erfragt werden. Manche Kassen gewähren Kulanzzeiten, in denen für einen begrenzten Zeitraum mehr gearbeitet werden darf, ohne die Familienversicherung zu verlieren. Greift die Familienversicherung nicht mehr, bieten die Krankenkassen eine Studenten-Krankenversicherung von rund 100 Euro an, zuzüglich Pflegeversicherung.
© Winfried Rothermel/ / Picture Alliance