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Urteil: Einnahmen aus Musik mit strafbaren Beleidigungen dürfen eingezogen werden

Einnahmen aus im Internet veröffentlichten Musikclips, in dem Menschen in strafbarer Weise beleidigt werden, dürfen einem Gerichtsurteil aus Hessen zufolge eingezogen werden. Es handle sich dabei um Erträge aus einer Straftat, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main in einer am Donnerstag veröffentlichen Entscheidung betonte. Es geht konkret um rund 1300 Euro (Az.: 916 Ds 6443 Js 211140/23).
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Ins Netz gegangen Das Web ist gaga

Aus "Pokerface" wird hier "Butterface" - was so viel wie Matsch-Gesicht bedeutet und eine Parodie auf die neue Chartstürmerin Lady Gaga sein soll. Remakes berühmter Musikclips haben im Web teilweise höheren Unterhaltungswert als das Original.