Urteil: Facebook muss nur für Beleidigungen genutzte Profile abschalten
Das zum Meta-Konzern gehörende soziale Netzwerk Facebook muss laut einem Urteil des Hessischen Oberlandesgerichts Nutzerkonten abschalten, die ausschließlich der gezielten Verbreitung von Beleidigungen gegen einzelne Menschen dienen. In solchen Fällen liege eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, für die Facebook als sogenannte mittelbare Störerin hafte, entschied das Gericht nach eigenen Angaben vom Freitag. (Az. 16 U 58/24)