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Justitia

Coronahilfen für Scheinfirmen: Haftstrafen gegen zwei Angeklagte in Bochum

Wegen der Beihilfe zum Betrug mit Coronahilfen und gefälschter Unterlagen ist ein 45-Jähriger in Bochum zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt verhängte außerdem am Montag gegen seinen 35 Jahre alten Komplizen eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, wie eine Sprecherin am Dienstag sagte. Er wurde der Geldwäsche schuldig gesprochen.