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Anzeige wegen Blasphemie Kassel streitet über Jesus-Karikatur

Eine besonders spitze Karikatur des Zeichners Mario Lars sorgt in Kassel für heftige Diskussionen. Ein 75-Jähriger fühlt sich besonders verletzt und verklagt die Verantwortlichen.
Von Verena Kuhlmann

Der leidende Jesus hängt am Kreuz, als eine Stimme aus dem Himmel zu ihm spricht: "Ey…du…ich hab deine Mutter gefickt". Über diese Karikatur des Zeichners Mario Lars ist schon viel diskutiert worden. Sie hängt in der Ausstellung "Caricatura VI - Die Komische Kunst - analog, digital, international" im Kulturbahnhof Kassel. Und das nicht nur als kleiner Teil der großen Kunst. Nein, sie bewarb die Ausstellung auch als großes Plakat an der Außenfassade des Gebäudes. Die Kritik von vielen Seiten ist groß. Und jetzt geht ein evangelischer Rentner einen Schritt weiter: Er erstattet Anzeige sowohl gegen den Künstler als auch gegen Martin Sonntag, den Geschäftsführer der "Caricatura".

Dabei beruft sich der 75-Jährige auf Paragraph 166 des Strafgesetzbuches. Der besagt, dass Blasphemie bestraft wird, sofern sie den öffentlichen Frieden stört. Die Verbreitung von Gotteslästerung kann mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. Darauf hofft der ehemalige Bestatter, denn diese Karikatur geht ihm einfach zu weit. Er will, dass sie unverzüglich entfernt wird. Ähnlich sehen das auch die beiden großen christlichen Kirchen. Barbara Heinrich, die evangelische Stadtdekanin Kassels spricht davon, dass eine Grenze überschritten wurde. Die Karikatur verletze religiöse Gefühle. Deshalb forderte sie die Verantwortlichen auf, das Plakat an der Fassade abzunehmen – aus der Ausstellung selbst müsste die Zeichnung aber nicht entfernt werden.

Geschäftsführer Sonntag hält dagegen. Karikaturen haben seiner Meinung nach von Natur aus die Intention, anzuecken. Für ihn ist klar, dass sowohl Karikatur als auch Plakat bleiben: "Wir können nicht bei jeder Beschwerde die Karikatur abhängen." Zur Anzeige will er sich erst äußern, wenn sie ihm vorliegt. Eine tatsächliche Verurteilung wegen Blasphemie scheint eher unwahrscheinlich – in Deutschland kann eine solche Zeichnung klar mit Artikel 5 des Grundgesetztes verteidigt werden: Der sichert die Meinungsfreiheit. Auch und vor allem in der Öffentlichkeit, überlebensgroß an einer Hausfassade. Zwingen wird man den Verantwortlichen also wohl nicht, etwas an der Situation zu ändern.

Und der Künstler? Der versteht die ganze Aufregung nicht. Gegenüber der "Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen" sagte Lars, es wäre nicht seine Absicht gewesen, die Gefühle von Gläubigen zu verletzen. Seiner Meinung nach sollte eine Institution wie die Kirche über einem solchen Witz stehen.

Inzwischen hat der Wirbel aber derart überhand genommen, dass der Zeichner nun doch die Entfernung des Plakats veranlasst hat. "Die Diskussion entwickelt sich zunehmend in eine Richtung, die so von mir nicht beabsichtigt war und sich auch nicht mehr aktiv beeinflussen lässt", sagte Lars. In der Ausstellung ist die Zeichnung jedoch weiterhin zu sehen.

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