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Drohender Konflikt mit dem Gesetz Illegales Glücksspiel? Seniorenzentrum in Köln musste Bingo-Runden einstellen

Senioren spielen in einem Seniorenzentrum in Köln Bingo
Ein Seniorenzentrum in Köln hat sein wöchentliches Bingo-Spiel vorübergehend eingestellt.
© Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH / DPA
Bingo-Abende in Seniorenzentren finden häufig viel Zuspruch. Doch in einer Kölner Einrichtung mussten die Bewohner zunächst auf die Spieleabende verzichten.

Möglicherweise handelt es sich bei den Veranstaltungen um verbotenes Glücksspiel: Ein Seniorenzentrum hat sein wöchentliches Bingo-Spiel vorübergehend eingestellt. Die Sozial-Betriebe-Köln (SBK) wurden nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr von einem Rechnungsprüfer auf den drohenden Konflikt mit dem Gesetz aufmerksam gemacht.

"Er sagte: Wenn beim Bingo-Spiel Geld eingesetzt wird, fällt das unter Umständen unter den Glücksspielstaatsvertrag", sagte Geschäftsführerin Gabriele Patzke. "Wir waren da selbst völlig fassungslos, dass wir als Senioreneinrichtung eventuell illegales Glücksspiel betreiben." Zuvor hatten der "Express" und der "Kölner Stadt-Anzeiger" darüber berichtet.

Rund 100 Senioren pro Bingo-Abend dabei

An dem wöchentlichen Spiel hatten nach Angaben des Seniorenzentrums zuletzt immer rund 100 Senioren in einem großen Saal teilgenommen. Wer mitmachen wollte, musste eine Karte für 0,50 bis 1 Euro lösen. Mit dem Geld wurden kleine Preise finanziert, etwa Schokolade. Das Problem: Nach Einschätzung der Juristen waren damit möglicherweise die Kriterien des Glücksspielstaatsvertrags erfüllt. Denn die Senioren setzten eigenes Geld und das Spiel war im Grunde öffentlich.

Bis zur Klärung wurde der Bingo-Treff daher im Dezember ausgesetzt. Eine Sprecherin der Stadt Köln sagte der DPA, man werde "unbürokratisch und so schnell es geht gleich am Stück für drei Monate genehmigen". Dafür müssten dem Ordnungsamt aber die anstehenden Termine für die Spielrunden mitgeteilt werden.

Einer SBK-Anwältin zufolge hat sich inzwischen geklärt, dass die Bingo-Events der betagten Damen und Herren unter die "kleineren Lotterien" fallen. Dafür reiche ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren aus. 

vit DPA

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