Im Fall eines in Bayreuth entflohenen Straftäters hat die Polizei bisher keine Hinweise darauf, dass der Mann Helfer hatte. Das sagte ein Polizeisprecher. Der 32-Jährige sei bis zu seiner Flucht in einer forensischen Psychiatrie untergebracht gewesen. Er sei unter anderem wegen Gewaltdelikten wie gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden und offensichtlich bei seinen Taten vermindert schuldfähig oder schuldunfähig gewesen, erklärte der Polizeisprecher die Unterbringung des Marokkaners im Bezirkskrankenhaus Bayreuth. Details wollte der Beamte nicht verraten.
Was zeigen Überwachungskameras?
Der 32-Jährige hatte sich am frühen Freitagabend während eines Freigangs in einem Einkaufszentrum von seiner Gruppe entfernt und ist seither auf der Flucht. Derzeit werteten Beamte unter anderem digitale Spuren des Mannes aus und überprüften Aufnahmen von Überwachungskameras, sagte der Sprecher. Die Ermittler vermuten, dass sich der Straftäter ins südliche europäische Ausland abgesetzt hat. Dortige Polizeikräfte seien informiert.
Lockerungen abhängig vom Therapieerfolg
Die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses ist unbefristet, wird aber mindestens jährlich von der Strafvollstreckungskammer überprüft. In mehrere Stufen unterteilte Vollzugslockerungen wie Hofgang oder Urlaub werden nicht automatisch gewährt, sondern hängen ausschließlich vom Therapieerfolg ab. Mit einer Entlassung können die Betroffenen erst rechnen, wenn Gutachter die Patienten als ungefährlich eingestuft haben.
Wie lange der 32-Jährige bereits im Bezirkskrankenhaus Bayreuth ist, wollte der Polizeisprecher nicht sagen. Nach Angaben des Sprechers gehe von dem Mann derzeit keine konkrete Gefahr aus. Dennoch sei unklar, wie er reagieren könnte, wenn er erwischt wird.
Fahndungs-Info der Polizei 2.11.2025