Der Hamburger Senat hat eine Erhöhung der Hundesteuer, der Zweitwohnungssteuer und der sogenannten Übernachtungssteuer beschlossen. Die Erhöhungen sollen von 2027 an gelten, wie die Finanzbehörde mitteilte.
Hundehalter sollen künftig 120 Euro zahlen, bisher beträgt die Hundesteuer in Hamburg für die meisten Hunde 90 Euro im Jahr. Eine Erhöhung gab es zuletzt 1995.
Zweitwohnungsteuer steigt von acht auf zwölf Prozent
Bei der Zweitwohnungssteuer soll der Steuersatz von acht auf zwölf Prozent steigen. Wer in Hamburg einen Zweitwohnsitz unterhält, muss in der Regel seit der Einführung der Abgabe im Jahr 1993 unverändert acht Prozent der Jahres-Nettokaltmiete zahlen.
Die Übernachtungssteuer, die offiziell Kultur- und Tourismustaxe heißt, müssen Hotels, Pensionen und Gästehäuser zahlen, sie können sie ihren Gästen in Rechnung stellen. Gegenwärtig beträgt die gestaffelte Steuer 2,4 bis 5,5 Prozent des Nettobetrags einer Übernachtung. Die Sätze sollen um rund 25 Prozent steigen. Diese Steuer wird in Hamburg seit 2013 erhoben.
Senats-Gesetzentwurf geht nun in die Bürgerschaft
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) bewertete die höheren Abgaben als geboten, "da der Bund mit seinen Steuergesetzen Ländern und Kommunen beständig und kräftig in die Tasche greift", wie es in einer Mitteilung der Behörde hieß. Der Gesetzesentwurf des Senats wurde der Bürgerschaft zur Beratung zugeleitet.
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Nach Berechnung der Finanzbehörde wird allein das Steueränderungsgesetz des Bundes zu Einnahmeausfällen in Hamburg von mehr als 360 Millionen Euro bis 2030 führen. Der Bundesrat in Berlin hatte das Gesetz am 19. Dezember beschlossen. Es beinhaltet etwa die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent und die Anhebung der Pendlerpauschale.