Im März beginnt für Waschbären die Hauptaufzuchtzeit. Hauseigentümer sollten noch vor Beginn der Babysaison Vorkehrungen treffen, raten Experten. Denn wer die niedlichen Plagegeister als Mitbewohner in Haus oder Garten hat, der muss sich auf durchwühlte Mülltonnen, beschädigte Gebäude und geplünderte Beete einstellen.
Mindestens 120.000 Waschbären leben schätzungsweise in Hessen. Besonders verbreitet sind die nachtaktiven Raubtiere in Nordhessen. Häufige Vorkommen gibt es zudem im Vogelsberg- und im Main-Kinzig-Kreis. Auch der Landkreis Fulda meldete kürzlich ein Waschbärproblem.
Tiere suchen jetzt Wurfplätze
Als Waschbären-Hochburg gilt Kassel. Die Stadt rät, Wohnhäuser jetzt vor den Tieren zu schützen. Aktuell suchten die Weibchen nämlich Wurfplätze. Durch die Spielaktivitäten der Welpen und die Anlage von Latrinen könnten bis zum Verlassen der Wurfhöhlen kostspielige Schäden am Haus entstehen.
Es sei um einiges günstiger, das Haus einmal fachkundig gegen einen Einstieg sichern zu lassen, als die Tiere jagdlich beseitigen zu lassen und nachher die Schäden zu sanieren. "Ein einmal bekannter Schlaf- oder Wurfplatz wird nach dem Verlassen in Windeseile von anderen Artgenossen aufgesucht und erneut genutzt", erklärt die Stadt.
Prävention vor Geburt der Jungtiere wichtig
Prävention sei jetzt besonders wichtig, heißt es auch vom Landesjagdverband Hessen. Trächtige Fähen - also Weibchen - suchten derzeit geschützte und störungsarme Orte für Geburt und Aufzucht – dazu zählten zunehmend auch Gebäude in Siedlungen, erläutert Sprecher Markus Stifter.
"Während der ersten etwa vier Wochen verbleibt die Mutter mit den Jungtieren nahezu dauerhaft am Wurfplatz." Dadurch steige das Risiko von Verschmutzungen durch Kot und Urin, Geruchsbelästigung, Lärmentwicklung sowie Sachschäden an Dämmmaterial oder Bauteilen.
"Sind die Jungtiere erst geboren, ist eine Entfernung der Familie tierschutzrechtlich wie praktisch nur sehr eingeschränkt möglich", erklärt Stifter. Prävention vor der Geburt der Jungtiere sei daher sowohl aus tierschutzrechtlicher als auch aus praktischer Sicht der wichtigste Ansatz im Umgang mit Waschbären im Siedlungsbereich.
So kann man sich schützen
"Waschbären sind äußerst geschickte Kletterer und verfügen über sehr bewegliche Vorderpfoten", sagt Stifter. "Sie können Klappen öffnen, Dachziegel anheben und kleinste Unebenheiten zum Festhalten nutzen." Der Landesjagdverband rät, Zugänge zu Gebäuden oder möglichen Nahrungsquellen abzusichern. Er empfiehlt folgende Maßnahmen:
Wildtiere niemals fütternFutter für Katzen, Vögel, Igel oder Eichhörnchen nur tagsüber und unter Aufsicht bereitstellenKeine Speisereste auf den Kompost gebenBiomülltonnen mit Spanngurt, Schloss oder Beschwerung sichernFallobst regelmäßig entfernenObstbäume gegebenenfalls mit Kletterschutz-Manschetten versehenReifes Beerenobst zeitnah erntenHaustiere nachts sicher unterbringen und Futterquellen unzugänglich machenTüren und Fenster – insbesondere nachts – geschlossen haltenKatzenklappen nachts verschließenÜberhängende Äste zurückschneidenRegenrinnen mit Überkletterschutz versehenLose Dachziegel befestigenSchornsteine fachgerecht sichernSchwer abzusichernde Bereiche können mit stromführenden Drähten geschützt werden – die Installation sollte ausschließlich durch Fachfirmen erfolgen
Bei Maßnahmen Tierschutzgesetz beachten
"Waschbären dürfen nur von Personen mit entsprechender, gesonderter Fachkunde und ausschließlich lebend gefangen werden", betont Stifter. Eigenmächtiges Fangen oder unsachgemäße Maßnahmen seien tierschutzrechtlich problematisch und könnten strafbar sein.
"Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Zugang verschlossen werden soll, der nachweislich bereits genutzt wird", erläutert er. "Es muss zwingend sichergestellt werden, dass sich kein Tier – insbesondere kein Jungtier – im Inneren befindet." Andernfalls drohe ein qualvolles Verenden durch Verhungern oder Verdursten. "Zur Kontrolle können beispielsweise Wildkameras eingesetzt werden, um zu prüfen, ob ein Quartier aktuell genutzt wird und ob Tiere ein- oder ausgehen", rät er.
Auch die Stadt Kassel unterstreicht, dass "eine unsachgemäße Tötung von Waschbären oder das Zufügen von vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden nach dem Tierschutzgesetz verboten und strafbar ist". Zudem sei das aktive oder passive Füttern verboten und könne mit Bußgeld geahndet werden.
BUND: Scheinbar verlassene Jungtiere nicht mitnehmen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) weist darauf hin, dass die Muttertiere in der Aufzuchtzeit intensiv mit der Nahrungssuche beschäftigt sind. Sie ließen ihre Jungen zeitweise allein, mitunter bis zu 48 Stunden.
"Wer scheinbar verlassene Jungtiere findet, sollte diese keinesfalls aufnehmen", betont die Umweltschutzorganisation. Denn einmal in menschliche Obhut gelangte Waschbären dürften in der Regel nicht einfach wieder ausgewildert werden, da sie als Neozoen, also als invasive Art, gelten.