Eine Studentin hat die Klage gegen ihren Ghostwriter zurückgezogen - und auch die beklagte Partei stimmt der Rücknahme nun zu. Das Gericht werde in der Sache nicht mehr entscheiden, der bisher geplante Verkündungstermin am 16. Dezember sei aufgehoben, teilte das Landgericht Lüneburg mit. Die Klägerin war unzufrieden mit der Leistung des Ghostwriters, der seine Dienste über eine Agentur angeboten hatte, und forderte knapp 17.000 Euro zurück.
Das Landgericht Lüneburg wollte ursprünglich darüber entscheiden, ob die Studentin die Ausgaben für die Arbeit eines Ghostwriters zurückbekommt. Dabei sollte es auch darum gehen, ob das rund 130 Seiten umfassende Schriftstück für ein Promotionsprojekt überhaupt zulässig ist, oder ob die wissenschaftlichen Leistungen selbst erbracht werden müssen.
Solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, kann die klagende Partei nach früheren Angaben des Gerichts jederzeit von der Anspruchsverfolgung absehen. In diesem Fall muss die beklagte Partei der Klagerücknahme binnen zwei Wochen zustimmen.