Mehr als vier Millionen Euro soll die Betreiberin mehrerer Corona-Testzentren in Düsseldorf, Leverkusen und Solingen wegen fehlender Dokumentationen zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage der Teststellenbetreiberin, einer GmbH, gegen entsprechende Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein abgewiesen (AZ: 29 K 1788/24).
Die Dokumentationspflichten der Coronavirus-Testverordnung sind nach Ansicht des Gerichts nicht eingehalten worden. Seit dem 1. Juli 2021 sah die Verordnung vor, dass Teststellenbetreiber eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der getesteten Person dokumentieren müssen, hieß es. Derartige Nachweise habe die Klägerin nicht erhoben.
Deshalb könne das Unternehmen auch keine weitere Vergütung für die Tests zwischen Juli 2021 und April 2023 verlangen. Ein geltend gemachter Zahlungsanspruch von knapp 239.000 Euro ist laut Gericht nicht gegeben.
Weitere Verfahren mit Streitwert in Millionenhöhe noch anhängig
Nicht zurückgefordert werden könne hingegen ein Betrag von gut 93.000 Euro. Die Kassenärztliche Vereinigung dürfe ihre Rückforderung nicht auf Beträge beziehen, die bereits als Verwaltungskostensatz einbehalten worden seien. Diese Beträge seien nicht im Sinne der Verordnung ausgezahlt worden.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden. Es handele sich um die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in Bezug auf Rückforderungen von Corona-Testzentren. Weitere 48 Verfahren mit einem Streitwert von insgesamt rund 23 Millionen Euro seien noch anhängig.