Drei Monate, nachdem die Polizei auf ein gehörloses zwölfjähriges Mädchen in Bochum geschossen hat, ist ein Ende der Ermittlungen nicht absehbar. Derzeit werde unter anderem der Funkverkehr der Beamten während des Einsatzes ausgewertet, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. "Mit Blick auf den Umfang der Ermittlungen können wir keinen zeitnahen Abschluss in Aussicht stellen."
Die Zwölfjährige hatte bei dem Polizeieinsatz in der Nacht zum 17. November einen Durchschuss in der Brust erlitten und schwebte zeitweise in Lebensgefahr. Mehrmals musste sie operiert werden. Die Polizisten hatten nach Angaben der Ermittler einen Messerangriff durch das Kind befürchtet und deshalb zu ihren Waffen gegriffen.
Gegen den Polizisten, der mit seiner Dienstwaffe geschossen hat, laufen Ermittlungen wegen versuchten Totschlags. Gegen den Kollegen, der seinen Taser gegen die Zwölfjährige einsetzte, wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Die beiden Beamten seien aber wieder im Dienst, sagte ein Polizeisprecher.
Sucheinsatz eskalierte dramatisch
Die Beamten waren ausgerückt, weil die Zwölfjährige in ihrer Wohngruppe für gehörlose Kinder und Jugendliche in Münster vermisst wurde und dringend ein Medikament einnehmen musste. Schließlich war klar, dass die Zwölfjährige zu ihrer Mutter nach Bochum gefahren war.
Dort eskalierte der Einsatz schließlich: Mitten in der Nacht brachten die Beamten die ebenfalls gehörlose Mutter des Mädchens zu Boden und fixierten sie. Kurz danach erschien nach früheren Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums die Zwölfjährige mit zwei Messern in der Hand. Daraufhin sei der folgenschwere Schuss gefallen.
Der Fall hatte intensive Diskussionen über die Ausbildung der Einsatzkräfte bei Einsätzen bei Gehörlosen ausgelöst.
Anwalt des Mädchens hat viele offene Fragen
Der Anwalt des Mädchens versucht, die Zwölfjährige so gut wie möglich aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Auch Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand seiner Mandantin beantwortet Simón Barrera González deshalb nicht. Er warte nun auf den Abschluss der Ermittlungen – bis dahin habe er als Opferanwalt auch keine Einsicht in die Akten, sagte er.
González geht aber weiterhin davon aus, dass die Polizisten nicht hätten schießen müssen. "Sie hatte ein Messer in der Hand, aber es war nicht auf die Polizei gerichtet. Es gab auch kein aktives Zugegen auf die Polizei", betonte der Anwalt. Die gehörlose Zwölfjährige sei in Panik gewesen, weil sie überhaupt nicht richtig verstanden habe, wer da an der Tür ist.