Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Magdeburg-Anschlag ist erneut deutlich geworden, dass Kollegen an den fachlichen Qualifikationen des Arztes gezweifelt haben, der später den Anschlag verübte. Die heutige therapeutische Leiterin hatte bereits vor Ablauf der Probezeit Bedenken zur Weiterbeschäftigung des Mannes geäußert. Sie habe ihn nicht als Unterstützung erlebt, sagte sie. "Er stellte keine fachlichen Fragen." Eine Vorgesetzte habe sich jedoch für eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen.
Auch andere Kollegen zweifelten an der fachlichen Kompetenz des Mannes. Die Zeugin berichtete von einer Kollegin, die hinterfragte, ob er wirklich Arzt sei. Außerdem habe Taleb al-Abdulmohsen insgesamt zurückhaltend agiert, sein Tätigkeitsfeld sei begrenzt worden.
Kein "Fingerspitzengefühl" bei therapeutischer Betreuung
Die Zeugin berichtete weiterhin, dass der Arzt kurz nach seiner Einstellung Alkoholtropfen zur Behandlung an Suchtpatienten verabreicht haben soll. Ihm habe "Fingerspitzengefühl" für eine therapeutische Betreuung gefehlt.
Auch die stellvertretende ärztliche Leiterin sagte im Ausschuss, dass mehrere Entscheidungen von al-Abdulmohsen erklärungsbedürftig gewesen seien. Sie habe sich bei ihrem Vorgesetzten erkundigt, ob der Mann Facharzt sei. Dieser habe das bestätigt, sagte die stellvertretende ärztliche Leiterin.
Handy auf Station vergessen
Die beiden Zeuginnen schilderten zudem einen Vorfall aus dem Jahr 2024, als der Arzt sein Handy auf einer Station vergessen hatte. Dies sei ein sicherheitsrelevanter Verstoß gewesen, sagte die therapeutische Leiterin. Der Arzt sei ermahnt worden.
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Taleb al-Abdulmohsen war im Dezember 2024 mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg gefahren. Sechs Menschen wurden getötet, mehr als 300 wurden zum Teil schwerst verletzt. Derzeit läuft am Landgericht Magdeburg der Prozess gegen den Mann aus Saudi-Arabien. Er arbeitete im Maßregelvollzug in Bernburg (Salzlandkreis) beim Gesundheitsunternehmen Salus als Stationsarzt, sein Aufgabengebiet umfasste die psychiatrische Betreuung von Straftätern.
Damals sei eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung nicht erkennbar gewesen, sagte die heutige therapeutische Leiterin im Ausschuss. Es habe Hinweise auf Einschränkungen in der Fachlichkeit gegeben, "aber die Tat als solche war für niemanden vorhersehbar".