Nach einer anstehenden dreiwöchigen Verhandlungspause könnten im Prozess zum Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt die Plädoyers gehalten werden. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg setzte den Verfahrensbeteiligten am Landgericht Magdeburg eine Frist für weitere Beweisanträge bis zum 2. Juni. Dann solle nach Möglichkeit direkt darüber entschieden werden.
Wenn keinen Beweisanträgen nachzugehen sei, könne die Generalstaatsanwaltschaft am 2. oder 3. Juni mit ihrem Schlussvortrag beginnen. Es folgen die Nebenkläger und dann die Verteidigung. Die Plädoyers werden voraussichtlich eine Reihe von Verhandlungstagen in Anspruch nehmen. Das Gericht peilt ein Urteil im Juni an.
Seit dem 10. November verhandelt das Landgericht Magdeburg in einem eigens errichteten Interimsgebäude gegen den Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt. Am Dienstag war der 33. Prozesstag.
Am 20. Dezember 2024 war der damals 50-jährige Taleb Al-Abdulmohsen mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen etwa 350 Meter weit über den Weihnachtsmarkt gefahren. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben. Mehr als 300 Menschen wurden teils schwerst verletzt.