Im vergangenen Jahr haben die Finanzverwaltungen in Sachsen-Anhalt mehr als 20 Millionen Euro Erbschaft- und Schenkungsteuern eingefordert. Insgesamt seien 18,4 Millionen Euro auf Erbschaften und 2,6 Millionen Euro auf Schenkungen entfallen, teilte das Statistische Landesamt mit. Verglichen mit dem Vorjahr waren das 34 Prozent weniger Steuern auf Erbschaften, hingegen 1,2 Prozent mehr Schenkungen.
Im Verlauf des Jahres seien 1.314 Erbschaften und Schenkungen mit einem Wert des Vermögens von 161,6 Millionen Euro erstmalig zur Erbschaft- und Schenkungsteuer veranlagt worden, hieß es. In den überwiegenden Fällen (1.166) wurden die Erbschaftssteuern wegen eines Todesfalls fällig. Den Angaben nach wurden vorwiegend Bankguthaben und Grundvermögen vererbt.
In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik werden nicht die Erbschaften und Schenkungen eines Berichtsjahres nachgewiesen, sondern die Erbschaften und Schenkungen, zu denen die Finanzverwaltung im Berichtsjahr erstmals eine Festsetzung durchgeführt hat.