Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat die Entscheidung über eine mögliche Auslieferung von Neonazi Marla Svenja Liebich vertagt. Die Verkündung einer Entscheidung wurde am ersten Verhandlungstag nach zwei Stunden ohne Angaben von Gründen auf den 1. Juni verschoben. Liebich hatte am Montag unter anderem vor Gericht ausgesagt, sie befürchte, in einem deutschen Gefängnis ums Leben zu kommen.
Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Zum Haftantritt war sie jedoch nie erschienen, stattdessen floh sie und wurde erst nach monatelanger europaweiter Fahndung Anfang April dieses Jahres von tschechischen Beamten festgenommen. Seitdem sitzt sie in Tschechien in Haft. Eine Auslieferung lehnte sie ab.
Auf deutscher Seite ist die Staatsanwaltschaft in Halle für den Fall zuständig. Sie hatte einen Antrag auf Auslieferung gestellt. Auch nach dem ersten Prozesstag ging der hallesche Staatsanwalt Dennis Cernota weiter davon aus, dass es bei dem Prozess zu keinen größeren Problemen kommt. "Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos", so Cernota. Ihm zufolge prüft das Gericht unter anderem, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten richtig agiert haben.