Der diesjährige Christopher Street Day (CSD) in Dresden kann wie gewohnt mit Straßenfest stattfinden: Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat auch das Fest als Versammlung eingestuft, wie es mitteilte. Es reagierte damit auf eine Beschwerde des Christopher Street Day Dresden e. V.
Vorangegangen waren Debatten um die Einstufung des Festes, das in dieser Woche - vom 4. bis 6. Juni - in Dresden gefeiert wird. Die Landesdirektion Sachsen hatte Ende März entschieden, dass dieser CSD nicht in Gänze als Versammlung eingestuft werden darf. Nur der Umzug sei eine Versammlung, nicht aber das mehrtägige Straßenfest - dieses wurde als kommerzielle Veranstaltung bewertet. Der Veranstalter hätte in diesem Fall unter anderem die Kosten für Sicherheit und Reinigung tragen müssen.
Beschluss ist unanfechtbar
Dagegen waren die Organisatoren vor Gericht gezogen. Doch das Verwaltungsgericht Dresden war der Argumentation der Landesdirektion gefolgt und lehnte den Antrag ab.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts habe der Antragsteller sein Veranstaltungskonzept ergänzt und neue Elemente hinzugefügt, so das OVG. Der Versammlungsfreiheit komme ein hoher Stellenwert zu. Die Veranstaltung sei auch in den vergangenen Jahren als Versammlung durchgeführt worden, hieß es weiter. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.
Beim Christopher Street Day wird alljährlich in verschiedenen Städten für die Rechte Homosexueller und anderer queerer Menschen sowie gegen Diskriminierung demonstriert.