Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat einen weiteren Antrag der Sängerin Julia Neigel gegen eine Corona-Schutzverordnung des Freistaates aus dem Jahr 2021 abgelehnt. Konkret ging es um die Verordnung vom 5. November 2021. Die Künstlerin hatte sich vor allem gegen die sogenannten "2-G-Regelungen" unter anderem für Großveranstaltungen, Kultureinrichtungen und Innengastronomie gewandt. Während der Pandemie stand "2 G" für "geimpft oder genesen".
Urteil liegt schriftlich noch nicht vor
Über Einzelheiten der Ablehnung will das Gericht informieren, wenn den Beteiligten die schriftlichen Urteilsgründe zugestellt wurden. Damit sei erst in einigen Wochen zu rechnen, hieß es. "Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Hiergegen steht den Beteiligten nach Vorliegen des schriftlichen Urteils die Beschwerde zu, über die das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hat", teilte das Gericht abschließend mit.
Vor zwei Jahren hatte die Sängerin in dem juristischen Streit eine erste Niederlage erlitten. In einem Teilurteil wies das OVG ihre Klage gegen die sogenannten 2-G-Plus-Beschränkungen für Kulturveranstaltungen zurück (Az. 3 C 90/21). Gleiches entschied später das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az: BVerwG 3 BN 6.24 3 C 90/21). Neigel legte Verfassungsbeschwerde dagegen ein. Hier steht eine Entscheidung noch aus. Der zweite Teil der Klage, der die Verordnung vom 5. November 2021 betraf, stand nun zur Entscheidung.
Sängerin will erneut durch alle Instanzen gehen
Die Sängerin kündigte auf Anfrage der Deutsche Presse-Agentur an, auch in diesem Fall durch alle Instanzen zu gehen. Zur Entscheidung selbst wollte sie sich erst nach Erhalt der Begründung äußern. Gewerkschafter Marcel Luthe, der das Verfahren zusammen mit Neigel vorantreibt, kritisierte das OVG. "Die erratische Kommunikation der Coronaverordnungen hat viel Vertrauen zerstört, das durch dieses Verfahren hätte wiederhergestellt werden können. Das Gericht setzt aber genau diese Spiegelfechtereien fort und sieht sich deshalb dem Vorwurf der Befangenheit ausgesetzt."
Neigel wurde 1988 mit ihrer Band mit dem Song "Schatten an der Wand" bekannt, damals unter dem Namen Jule Neigel. Sie warf dem Freistaat Sachsen vor, nach Aufhebung der pandemischen Corona-Lage in Deutschland eine 2G-Impfpflicht für Konzerte eingeführt und für Monate alle Kulturbetriebe geschlossen zu haben. Durch die abgesagten Konzerte seien ihr Einbußen entstanden.