Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag gegen die für den 8. Februar befürchtete Räumung des Heidebogen-Protestcamps nördlich von Dresden als unzulässig abgelehnt. Vorbeugender Rechtsschutz sei grundsätzlich unzulässig, teilte die Justizbehörde zu dem Beschluss vom Dienstag mit. Ob und wann eine Räumung der Versammlung erfolgen werde, sei gegenwärtig noch nicht absehbar, hieß es zur Begründung. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht möglich.