Erzbistum München und Freising

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Reinhard Marx

Erster Kardinal: Münchner Erzbischof Marx lässt Segnung homosexueller Paare zu

Als erster Kardinal in Deutschland lässt der Münchner Erzbischof Reinhard Marx die Segnung homosexueller Paare zu. Marx habe den Seelsorgerinnen und Seelsorgern im Erzbistum München und Freising die Umsetzung einer entsprechenden Handreichung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz empfohlen, teilte ein Sprecher des Kardinals am Dienstag auf Anfrage mit. Er bestätigte damit einen Bericht der katholischen Zeitung "Tagespost" aus Würzburg.
Video: Missbrauch im Erzbistum: Staatsanwaltschaft München stellt Ermittlungsverfahren ein

Video Missbrauch im Erzbistum: Staatsanwaltschaft München stellt Ermittlungsverfahren ein

STORY: Die Staatsanwaltschaft München hat nach Prüfung zahlreicher Gutachten keine neuen Straftatbestände bei Missbrauchsfällen im Erzbistum München und Freising festgestellt. Das sagte der leitende Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst am Dienstag in München. "Diese Sachverhaltsschilderungen betrafen Kleriker, aber nicht nur, sondern auch Laien, also sonstige Beschäftigte der Kirche. Sie betrafen überwiegend den Vorwurf sexualbezogener Handlungen, zum Teil aber auch den Verdacht zu Körperverletzung. Insgesamt haben wir so etwa 800 Verdachtsfälle, also Sachverhalte, personenbezogene Angaben strafrechtlich überprüft." Das Erzbistum München und Freising hatte die Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) beauftragt, Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs zwischen 1945 und 2019 zu untersuchen. "Ich bin überzeugt davon, dass die Arbeiten der Kanzlei, die Erstellung der Gutachten, die Auswertung dieser zahlreichen Sachverhaltsschilderungen für die kircheninterne Aufarbeitung und auch für die gesellschaftliche Debatte von sehr großer Bedeutung sind. Für unsere Arbeit - für die Strafverfolgung - waren diese Daten jedoch von sehr, sehr geringem Nutzen. Sie führten nicht zu neuen Strafverfahren, geschweige denn zu einer Verurteilung." Deswegen seien die Ermittlungsverfahren eingestellt worden, sagte Kornprobst. Darunter auch zwei Verfahren, in denen dem verstorbenen Papst und ehemaligem Erzbischof von München und Freising, Josef Ratzinger, fehlendes Handeln vorgeworfen worden war.