In zahlreichen deutschen Bistümern ist die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare bereits Praxis. Die Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken veröffentlichten vor etwa einem Jahr eine Handreichung, wie Paare, die nach katholischem Kirchenrecht nicht heiraten können, dennoch kirchlich gesegnet werden können. Dazu zählen neben gleichgeschlechtlichen Paaren auch nach einer Scheidung wiederverheiratete Paare.
Die Segnungen sind weltkirchlich umstritten. Der vor einem Jahr gestorbene Papst Franziskus erlaubte 2023 zwar grundsätzlich eine Segnung. Der Vatikan macht dafür aber strenge Vorgaben. So müssen die Segnungen sehr kurz sein und dürfen nicht in einem Gottesdienst stattfinden.
Die deutsche Regelung geht darüber hinaus, was insbesondere Konservative scharf kritisieren. So lehnt der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki eine Umsetzung der Handreichung ab. Im Erzbistum Köln sind Segnungen homosexueller Paare weiter nicht möglich.