Ein Wohnungseigentümer darf seinen Mietern nicht einfach unter Berufung auf die steigenden Energiepreise das Gas und damit die Warmwasserversorgung abdrehen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt erklärte in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss, die Versorgung mit Warmwasser gehöre zu den Mindeststandards für ein menschenwürdiges Wohnen in Deutschland. Auch stehe es dem Eigentümer "nicht zu, einseitig und in einer seine Mieter bevormundenden Weise die auf Gas basierende Warmwasserversorgung einzustellen". (Az 8 L 1907/22.F)