Ganz Deutschland ist zum Energiesparen aufgerufen, ein Vermieter in Sachsen macht schon ernst. Die Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde stellt Hunderten Mietern ab sofort nur noch zu eingeschränkten Tageszeiten Warmwasser zur Verfügung.
Ein Aushang, der den Mietern die entsprechenden Energiesparmaßnahmen ankündigt, sorgt derzeit für große Aufmerksamkeit in den sozialen Netzwerken. "Wie in der Mitgliederversammlung schon angekündigt, müssen wir jetzt für den Winter sparen", heißt es in dem Schreiben. Wegen der steigenden Gas- und Strompreise sei eine Wartungsfirma beauftragt worden, "kurzfristig die Betriebszeiten für Heizung und Warmwasser" anzupassen.
Warmwasser gibt es demnach täglich nur noch zwischen 4 und 8 Uhr morgens, zwischen 11 und 13 Uhr mittags sowie 17 und 21 Uhr am Abend. Am Wochenende beginnt das dritte Duschfenster schon eine Stunde früher um 16 Uhr. Die Heizung bleibt laut Aushang bis September komplett aus.
"Es geht nicht darum, die Mieter zu gängeln"
Die Einschränkungen gelten seit dem 1. Juli und betreffen etwa die Hälfte der 600 Wohnungen der Genossenschaft, erklärte Vorstand Falk Kühn-Meisegeier dem MDR. Diese Wohnungen würden mit Gas beheizt. "Es geht nicht darum, die Mieter zu gängeln, sondern sich auf das einzustellen, was wir im nächsten Jahr vielleicht sonst nicht mehr bezahlen können", sagte Kühn-Meisegeier laut MDR. "Wir wollen, dass unsere Leute im nächsten Jahr keinen Schreck bekommen, wenn sie auf ihre Nebenkosten-Abrechnung schauen." Daher sei es besser, sich jetzt schon einzuschränken.
In einem Facebook-Post wehrt sich die Wohnungsgenossenschaft ob teils heftiger Reaktionen gegen alle "Hater". Übrigens wolle man auch Strom auf den eigenen Dächern produzieren und ohne Abgaben an die Mitglieder geben. Eine Anfrage an die Genossenschaft, ob die Mieter in die Warmwasser-Entscheidung eingebunden waren, blieb zunächst unbeantwortet.
Bei Mietervertretern stoßen die Einschränkungen auf Kritik. Der sächsische Landesverband des Deutschen Mieterbundes hält das Vorgehen für nicht mit dem Mietrecht vereinbar. "Nach geltendem Mietrecht wird eine 24-Stunden-Versorgung mit Warmwasser für eine mangelfreie Wohnung vorausgesetzt", sagt Florian Bau vom sächsischen Mieterbund dem MDR. Er rät betroffenen Mietern, die nicht einverstanden sind, der Genossenschaft einen Brief zu schreiben und die Behebung des Mangels zu fordern. "Ansonsten können sie gegebenenfalls die Miete mindern oder ihr Recht mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen."
Absenkung der Mindesttemperaturen?
Der Deutsche Mieterbund schreibt auf seiner Homepage, Vermieter müssten "die zentrale Warmwasserversorgung des Mietshauses das ganze Jahr, 24 Stunden am Tag, in Betrieb halten". Zu den vertraglichen Vermieterpflichten gehöre es, "rund um die Uhr ausreichend warmes Wasser mit einer Mindesttemperatur von 40-50 Grad Celsius zur Verfügung zu stellen".
Beim Thema Heizen gilt laut Mieterbund, dass in der Heizperiode, "in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April", die zentrale Heizungsanlage so eingestellt sein muss, dass in der Wohnung Mindesttemperaturen von 20 bis 22 Grad erreicht werden können. Nachts darf die Temperatur auf 18 Grad abgesenkt werden.
Das sind die derzeit gültigen Regeln. Wegen der sich zuspitzenden Situation bei der Gasversorgung wird derzeit allerdings offen diskutiert, den Mietern mehr zuzumuten. So hat unter anderem die Bundesnetzagentur ein Absenken der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesttemperatur für Wohnungen angeregt. Der Wohnungsverband GdW fordert bei Gasmangel neue Mindesttemperaturen von 18 Grad tagsüber und 16 Grad nachts.

Und auch Warmwasser-Einschränkungen wie in dem sächsischen Aufreger-Fall könnten perspektivisch auf weitere Privathaushalte zukommen. Der Hamburger Umweltsenator Jens Kerstan hat am Wochenende erklärt, dass warmes Wasser in einer akuten Gas-Mangellage notfalls nur zu bestimmten Tageszeiten zur Verfügung gestellt werden könnte.