Gewalttat im Pflegeheim Totschlag im Heim: Gericht verurteilt Ex-Pflegehelfer

Ein Pflegehelfer hat eine 93-jährige Heimbewohnerin getötet - davon sind die Richter überzeugt. Doch sein Motiv bleibt rätselhaf
Ein Pflegehelfer hat eine 93-jährige Heimbewohnerin getötet - davon sind die Richter überzeugt. Doch sein Motiv bleibt rätselhaft. (Archivbild) Foto
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Ein junger Mann tötet eine bettlägerige Frau im Pflegeheim – doch das Motiv bleibt auch nach dem Urteil rätselhaft. Wie das Gericht zu seiner Entscheidung kam und was offen bleibt.

Warum musste eine 93-jährige, bettlägerige und wehrlose Bewohnerin eines Pflegeheims in Gotha sterben? Diese Frage bleibt auch nach dem Urteil gegen einen ehemaligen Pflegehelfer weitgehend unbeantwortet. Wegen des Totschlags an der Frau hat das Landgericht Erfurt den jungen Mann zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der junge Mann die Frau im Juli 2024 während seines Dienstes erwürgt oder erdrosselt hat. Bei der Untersuchung der Leiche waren Spuren von Gewalteinwirkung am Hals der Frau entdeckt worden. Die hochbetagte Pflegeheimbewohnerin sei dement und praktisch bewegungsunfähig gewesen und habe keine Chance gehabt, sich wehren zu können. Es sei schwer vorstellbar, dass sie den Verurteilten in irgendeiner Form provoziert habe, so der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel.

Motiv bleibt im Dunkeln

Über das Motiv des Mannes blieb das Gericht im Dunkeln. Der 21-Jährige, der zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, sei im Verlaufe der Verhandlung wenig greifbar geworden. "Wir können nicht einmal zu ihren Gunsten auslegen, dass sie das aus Mitleid gemacht haben. Weil wir es schlicht nicht wissen", sagte Pröbstel.

Klar sei für die Richter hingegen, dass der junge Mann, der als Seiteneinsteiger in den Beruf gekommen war, die Wehrlosigkeit der Frau ausgenutzt habe. "Die Menschen in so einem Pflegeheim haben einen Anspruch darauf, dass ihr Leben dann endet, wenn die Natur es vorgesehen hat. In diesen Ablauf haben sie eingegriffen", sagte der Vorsitzende Richter.

Gericht verhängt das Urteil als Jugendstrafe

Das Gericht verhängte das Urteil als Jugendstrafe. Eine Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht hätte mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe bedeutet. Doch der junge Mann habe noch viel Entwicklung vor sich, zeigte sich Pröbstel überzeugt. Er habe keine abgeschlossene Berufsausbildung, sei in der Vergangenheit verhaltensauffällig gewesen und deswegen medikamentös behandelt worden, habe keinen familiären Rückhalt gehabt und eine intensivtherapeutische Wohngruppe verlassen müssen. "Wenn man sich ihre Entwicklungsgeschichte anguckt. Da sind so viele Brüche, dass man sagt, das ist im Ergebnis noch kein Erwachsener."

Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von sieben Jahren Gefängnis. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

dpa