Urteil: Autofahrerin aus Baden-Württemberg darf keinen Gesichtsschleier tragen
Beim Autofahren darf einem Urteil aus Baden-Württemberg zufolge kein Gesichtsschleier getragen werden. Eine muslimische Frau hat keinen Anspruch auf eine Ausnahmeregel, wie der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim am Montag mitteilte. Allerdings muss das Land wegen Ermessensfehlern in der Ablehnung neu über den Antrag der Frau auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung entscheiden. (Az.: 13 S 1456/24)