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Kosten für Zahnersatz Wie Sie bei Brücken und Kronen sparen können

Eine Brücke als Zahnersatz - die Frage ist nur noch: teuer oder billig?
Eine Brücke als Zahnersatz - die Frage ist nur noch: teuer oder billig?
© Colourbox
Ob Sie Amalgam oder Gold in Ihren Mund bekommen, können Sie selbst bestimmen. Allerdings finanziert die Krankenkasse immer nur die billige Variante. Den Rest müssen Sie aus der eigenen Tasche zahlen.

Egal, ob Sie eine Krone, Brücke oder Prothese haben wollen: Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen festen Zuschuss. Möchten Sie zum Beispiel eine Zahnlücke schließen lassen, erstattet die Kasse immer den gleichen Betrag, ganz egal, ob Sie die Lücke mit einer billigen Brücke oder durch teure Implantate füllen. Die Kasse zahlt maximal nur das, was die einfachste Lösung kostet.

Im Fachjargon ausgedrückt: Sie erhalten von den gesetzlichen Krankenkassen einen festen Zuschuss von mindestens 50 Prozent der so genannten Regelversorgung. Mit der Regelversorgung ist die festgelegte Standard-Therapie für ein bestimmtes Problem gemeint. Was Standard ist und wie viel erstattet wird, haben Funktionäre von den Krankenkassen und den Zahnärzten im Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Der Festzuschuss entspricht etwa dem, was die Kassen für die jeweilige Behandlung im Durchschnitt ausgegeben haben.

Das Bonus-Heft ist ein echtes Wertpapier

Es sieht unscheinbar aus, ist aber Geld wert: das Bonusheft. Damit können Sie beim Zahnersatz sparen. Erdacht wurde das Heft von den Krankenkassen als Anreiz, bei den Zähnen vorzusorgen und Schäden erst gar nicht entstehen zu lassen. In das Bonus-Heft wird eingetragen, ob und wann Sie in den vergangenen Jahren beim Zahnarzt waren.

Haben Sie sich das Heft fünf Jahre lang regelmäßig jedes Jahr in der Praxis abstempeln lassen, werden Sie von den Kassen mit 60 Prozent Zuschuss belohnt. Bei zehn lückenlosen Jahren steigt der Bonus auf 65 Prozent. Waren Sie ein Jahr mal nicht bei Ihrer Zahnärztin, bekommen Sie nur 50 Prozent des Festzuschusses erstattet. Eine Beispielrechnung: Kostet Ihre neue Zahnkrone rund 700 Euro, macht der Unterschied zwischen Minimal- und Maximalzuschuss mehr als 100 Euro aus.

Sind Sie in einem Jahr mal nicht zum Zahnarzt gegangen, müssen Sie mit dem Stempelsammeln wieder von vorne beginnen. Wenn Sie nur vergessen haben, Ihr Heft abstempeln zu lassen, können Sie das auch Jahre später nachholen, selbst wenn Sie inzwischen den Arzt gewechselt haben. Auch wenn Sie Ihr Heft verloren haben, stellt der Arzt ein neues aus mit den Terminen der vergangenen Jahre. Denn Zahnärzte sind verpflichtet, die Unterlagen für die Behandlung zehn Jahre lang aufzubewahren.

Vergleichen Sie die Preise verschiedener Dental-Labors!

Wenn Sie hochwertiges Material wie Gold bevorzugen oder wenn Sie auf dem neuesten Stand der Technik behandelt werden wollen, kann es teuer werden. Denn die hohen Materialkosten und die gestiegenen Laborhonorare müssen Sie alleine tragen. Deshalb kann es sich lohnen, Preise zu vergleichen. Sie können sich zum Beispiel von mehreren Zahnarzt-Praxen Kostenvoranschläge - hier heißen sie: Heil- und Kostenpläne - einholen. Die Zahnärzte dürfen Ihnen dafür keine Rechnung schreiben. Sie können auch Ihre Krankenkasse nach Laborbetrieben mit günstigem Preis-Leistungs-Verhältnis fragen. Allerdings kann es sein, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin nicht mit dem kostengünstigeren Labor zusammenarbeiten will - dann müssten Sie die Praxis wechseln.

Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie wählen, auf welchem Weg Sie Ihr Geld von der Kasse wiederbekommen wollen. Normalerweise reichen Sie oder die Praxis den Heil- und Kostenplan bei der Kasse ein. Die prüft den Plan und genehmigt ihn, sofern die Kalkulation nachvollziehbar ist. Anschließend zahlt die Krankenkasse den Festzuschuss an den Arzt.

Die andere Variante: Sie zahlen die Arztrechnung privat und lassen sich später einen Teil des Betrags von der Kasse erstatten. Die Zahnärzte bevorzugen diese Vorgehensweise, weil sie damit höhere Honorare abrechnen können. Sie aber haben dadurch nur Nachteile: Denn die Kassen behalten von Ihrem Erstattungsbetrag einen Abschlag ein, weil sie einen erhöhten Verwaltungsaufwand berechnen und weil die Wirtschaftlichkeitsprüfung fehlt.

Manches übernehmen die Krankenkassen ganz

Sie müssen übrigens nicht immer zuzahlen. Gängige Zahn-Check-Ups oder Behandlungen übernehmen die Krankenkassen komplett. Dazu gehört:

Diese Grundversorgung ist kostenlos.

Aber sobald Sie von der Grundversorgung abweichen wollen, wird es wieder teuer. So zahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei Füllungen nur das preiswerteste Material - meist Amalgam. Kunststoff-Füllungen in der Farbe Ihrer Zähne finanziert die Kasse nur dann, wenn die betreffenden Löcher im sichtbaren Bereich Ihres Gebisses liegen oder wenn Sie nachweislich unter einer Amalgam-Allergie oder einer Nierenkrankheit leiden.

Auf Füllungen haben Sie im übrigen eine zweijährige Garantie: Der Zahnarzt muss in diesem Zeitraum herausgefallene, gerissene oder undichte Füllungen kostenlos ersetzen. Keine Garantie gewähren die Krankenkassen auf Füllungen in Milchzähnen und in Zahnhälsen sowie für Eckaufbauten an den Frontzähnen.

Rüdiger Braun

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