Die telefonische Krankschreibung ist angesichts steigender Corona-Infektionszahlen ab sofort wieder möglich. Sie gilt vorerst befristet bis zum 30. November, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern (G-BA) am Donnerstag in Berlin mitteilte. Damit müssen Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen nicht in die Arztpraxis kommen, sondern können das Telefon nutzen. Eine telefonische Krankschreibung gilt für bis zu sieben Tage. Sie kann einmal um bis zu weitere sieben Tage verlängert werden.