Ausnahmeregelung

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Bundeswehrsoldat mit Flagge an Uniform

Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ministerium weist Bundestagskritik zurück

Das Bundesverteidigungsministerium hat Kritik aus dem Bundestag an einer Ausnahmeregelung zu Auslandsreisen von wehrfähigen Männern zurückgewiesen. Ein entsprechendes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sei intern geprüft worden, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Dienstag. „Die darin enthaltene Rechtsauffassung teilen wir nicht.“ Es bleibe damit dabei, „dass niemand einer Anzeige- beziehungsweise Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte unterliegt“. Dies soll nun aber nochmals per Gesetz klargestellt werden.
Bundeswehrsoldaten bei einer Übung

Auslandsreisen von Wehrfähigen: Ausnahmeregelung könnte rechtswidrig sein

Mithilfe einer Ausnahmeregelung wollte das Verteidigungsministerium Klarheit schaffen, dass wehrfähige Männer Auslandsreisen nicht genehmigen lassen müssen - es könnte dabei aber rechtswidrig gehandelt haben. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. Kritisch wird darin vor allem die Regelung durch eine Allgemeinverfügung gesehen. Mit einer Gesetzesänderung will das Wehrressort nun schnellstmöglich nachbessern. 
Vereidigung von Rekruten in Berlin

Ministerium will Regelung zu Auslandsreisen von Wehrfähigen gesetzlich verankern

Das Bundesverteidigungsministerium will die Ausnahmeregelung zur Genehmigungspflicht bei längeren Auslandsreisen wehrfähiger Männer schnellstmöglich auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Ein entsprechender Passus soll im geplanten Reservestärkungsgesetz verankert werden, sagte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums am Montag in Berlin. „Damit nutzen wir jetzt den schnellstmöglichen Weg, um im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens für weitere Rechtssicherheit zu sorgen und mögliche Unklarheiten da auch auszuräumen.“
Am Eingang des Hofbräu Raucher Stüberl hängt eine Hinweis zur Alterbeschränkung

Gastronomie Raucherkneipen: Der umstrittene Kompromiss

Rauchen in der Kneipe? In Bayern undenkbar, in den meisten Bundesländern aber wegen Ausnahmeregelungen hier und da möglich. Kritiker bemängeln den "Flickenteppich an Regelungen" und sehen den Nichtraucherschutz unterwandert.