Kein Schulverweis nach Kirchenaustritt Ausnahmeregelung für abtrünnige Katholikin

Obwohl sie aus der Kirche ausgetreten ist, darf eine 17-jährige Gymnasiastin aus Bayern weiter ihre katholischen Privatschule besuchen. Nach Intervention eines CSU-Landrats hat der Schulträger von einem Verweis abgesehen.

Eine 17-jährige Gymnasiastin aus Illertissen in Bayern, darf weiter zu einer katholischen Privatschule gehen, obwohl sie aus der Kirche ausgetreten ist. Die Privatschule hatte einen Verstoß gegen den Schulvertrag ausgemacht und einen Schulverweis angedroht. Es handele sich um einen Einzelfall, sagte der Direktor des Schulträgers, Ulrich Haaf, am Donnerstag zu der für die Schülerin günstigen Vorstands-Entscheidung. Der Neu-Ulmer Landrat Erich Josef Geßner (CSU) hatte sich für die Schülerin eingesetzt und an die Weltoffenheit des Schulträgers appelliert.

Träger des Gymnasiums in Illertissen ist das "Kolleg der Schulbrüder", das von der Augsburger Diözese betrieben wird. Zu der katholischen Stiftung gehören nach Haafs Angaben insgesamt 38 Schulen mit etwa 22 000 Schülern. Das Kolleg in Illertissens ist das einzige Gymnasium der Stadt mit rund 16 000 Einwohnern.

Inzwischen teilte Augsburgs Weihbischof Anton Losinger mit, dass in den ersten vier Monaten des Jahres rund 5100 Katholiken im Bistum aus der Kirche ausgetreten seien. Ein Sprecher des Augsburger Standesamtes sagte, allein in Augsburg habe sich im April die Zahl der Kirchenaustritte im Vergleich zum Vorjahresmonat verdreifacht.

Am 21. April hatte der Augsburger Bischof Walter Mixa beim Vatikan seinen Rücktritt eingereicht, nachdem ihm vorgeworfen worden war, als Stadtpfarrer von Schrobenhausen (1975-1996) Kinder gezüchtigt und Stiftungsgelder zweckentfremdet zu haben. Mixa hatte zunächst die Prügel-Vorwürfe geleugnet und später Schläge eingeräumt. Ein Sonderermittler prüft die Vorfälle.

DPA
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