Die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungsbeschwerden auch ohne Praxisbesuch geht zu Ende. Die in der Coronakrise eingeführte Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen gilt nur noch bis zu diesem Freitag (31. März).
Künftig dürfen Vertragsärzte einem Patienten nur noch eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung für eine Absonderung besteht. Das kann der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zufolge etwa bei einer Infektionskrankheit wie Covid-19 oder Affenpocken der Fall sein. Diese ab 1. April geltende unbefristete Regelung zur telefonischen AU hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
Krankschreibung per Telefon sollte Kontakte reduzieren
Die Krankschreibung per Telefon habe ihre Funktion während der Pandemie erfüllt – als "einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden", sagte der Ausschussvorsitzende Josef Hecken der Deutschen Presse-Agentur. Angesichts der aktuellen Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) laufe sie nun aus. Man behalte sie aber im Auge und könne sie bei Bedarf sehr schnell wieder aktivieren.
Telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden sind seit Ende März 2020 fast durchgehend möglich gewesen. Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren und Corona-Infektionen vermeiden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte die Sonderregelung dazu mehrfach verlängert, zuletzt bis 31. März. Das RKI stufte die Risikobewertung für Deutschland Anfang Februar von hoch auf moderat herab.
Hecken sagte, mit der Sonderregelung sei ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz vor einer Corona-Infektion und dem Zugang zur Versorgung gelungen. Er denke zum Beispiel an chronisch Kranke, die regelmäßige Betreuung brauchten. "Darüber bin ich sehr froh." Selbstkritisch müsse er sagen, dass der Bundesausschuss im Umgang mit der telefonischen Krankschreibung als Teil des Anti-Corona-Instrumentenkastens das richtige Maß erst habe finden müssen. Ein zwischenzeitlicher Verzicht auf die Regelung angesichts sinkender Fallzahlen bereits im Frühjahr 2020 sei zu optimistisch gewesen und schnell korrigiert worden.
Welche Medikamente bei Heuschnupfen und Allergien wirklich helfen

Sogenannte Mastzellstabilisatoren (zum Beispiel Cromoglicinsäure) verhindern die Freisetzung des Gewebshormons Histamin und anderer Entzündungsstoffe aus den Abwehrzellen der Schleimhäute. Diese Entzündungsstoffe gelangen dann nicht mehr ins Gewebe oder in die Blutbahn. Die Medikamente werden direkt auf die Nasenschleimhaut gesprüht oder in die Augen geträufelt. Ihre volle Wirkung erreichen sie aber erst nach ein bis zwei Wochen, so dass sie bei akuten Beschwerden nicht helfen. Sie eignen sich als vorbeugende Behandlung bei einem leichten allergischen Schnupfen. Insgesamt sind Mastzellstabilisatoren gut verträglich.
"Ganz unabhängig von der Pandemiesituation können Versicherte eine Krankschreibung auch bei einer Videosprechstunde erhalten – nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen", erläuterte Hecken. "Das heißt also, ganz regulär gibt es bereits die Möglichkeit, dass ein Versicherter nicht bei jeder Erkrankung in die Arztpraxis gehen muss." Voraussetzung sei natürlich, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne eine unmittelbare körperliche Untersuchung abgeklärt werden könne.