Barbara von Johnson

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Pumuckl-Rechtsstreit Kobold darf heiraten - mit Auflagen

Hurra, Hurra, der Kobold mit dem roten Haar darf eine Freundin haben - zumindest in einem Malwettbewerb. Was literarische Affären angeht, hat das Gericht dem Pumuckl jedoch einen Riegel vor amouröse Abenteuern gesetzt.
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Gerichtsurteil Pumuckl darf Freundin haben

Pumuckl kann weiter auf eine Freundin hoffen. Das Landgericht München entschied, dass die ursprüngliche Zeichnerin Barbara von Johnson bei einem Kindermalwettbewerb eine Partnerin für den rothaarigen Kobold malen lassen darf.