Filme von Til Schweiger Streit um "Keinohrhasen" – Drehbuchautorin erhält Auskunft über Einnahmen

Anika Decker (l.) hält den Publikumspreis für "Keinohrhasen" beim Bayerischen Filmpreises 2009. Neben ihr steht Til Schweiger.
Anika Decker (l.) und Til Schweiger 2009 bei der Verleihung des Bayerischen Filmpreises, wo sie den "Publikumspreis" für "Keinohrhasen" entgegennahmen
© Tobias Hase/ / Picture Alliance
Drehbuchautorin Anika Decker sah sich am Erfolg von "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" zu wenig beteiligt. Sie klagte. Und hat jetzt ein Recht auf Auskunft zu den Einnahmen der Til Schweiger-Filme. 

Die Drehbuchautorin Anika Decker hat ein Recht auf Auskunft über die Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken". In einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch vor dem Berliner Kammergericht nahmen die Produktionsfirma und der Verleih der Filme ihre Berufungen gegen ein früheres Urteil des Landgerichts zurück, wie mitgeteilt wurde.

Damit ist das Urteil von 2020, das der Drehbuchautorin ein Auskunftsrecht zugesprochen hatte, rechtskräftig. In einem weiteren Schritt könnte es nun vor Gericht um die Frage einer höheren nachträglichen Bezahlung für die Autorin gehen.

Til Schweiger-Filme: Der "Fairnessparagraf" ermöglicht die Klage 

"Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte Millionen Besucher. Die Drehbuchautorin forderte eine nachträgliche Beteiligung an den hohen Einnahmen durch Kino, DVD, Fernsehen und Internet.

Hintergrund ihrer sogenannten Stufenklage ist der "Fairnessparagraf" im Urheberrecht. Er sieht eine zusätzliche nachträgliche Bezahlung vor, wenn das ursprüngliche Honorar und die späteren Gewinne in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Das Landgericht sah 2020 wegen des überdurchschnittlichen Erfolgs der Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Autorin. Im zweiten Schritt der Stufenklage hat die Autorin nun die Möglichkeit, eine höhere Bezahlung einzufordern.

DPA
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