Gericht Michael Jackson als Geschworener

Popidol Michael Jackson kann sein Wissen der vergangenen Monate einbringen: Nach dem Freispruch vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs soll er wieder vor Gericht erscheinen - diesmal als Geschworener.

Der US-Sänger Michael Jackson, 47, erhält eine ganz neue Chance, Erfahrungen zu sammeln und Wissen unter Beweis zu stellen. Er soll wieder vor Gericht erscheinen - diesmal nicht als Angeklagter, sondern als Geschworener. Vier Monate, nachdem er vom Vorwurf der Kindesmisshandlung freigesprochen wurde, erhielt der Popsänger nach amerikanischen Zeitungsberichten eine Aufforderung, in Santa Barbara als Mitglied einer Jury selbst über die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten zu entscheiden.

In den USA kann jeder Bürger als Geschworener aufgerufen werden. Prinzipiell ist er dann zum Erscheinen verpflichtet. Jura-Professorin Laurie Levenson sprach von einer Ironie des Schicksals.

Anwälte raten ab

Doch seine Anwälte wollen Jackson den Auftritt ersparen. Wie sein Berater Thomas Mesereau mitteilte, wurde ein Antrag auf Aufschiebung eingereicht mit der Begründung, dass der Popstar mittlerweile in Bahrain lebe. Ein Gerichtssprecher erklärte, wenn Jackson einen permanenten Wohnsitz im Ausland nachweisen könne, werde er von den Diensten eines Geschworenen befreit.

AP · DPA
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