Mit Haftstrafen kennt er sich bereits aus: Martin Semmelrogge muss wegen Fahrens ohne Führerschein für acht Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Nürnberg-Fürth folgte mit seinem Urteil am Mittwoch in vollem Umfang der Forderung der Staatsanwaltschaft. Semmelrogge nahm das Urteil ohne sichtbare Regung auf.
"Dann sperren sie mich eben ein, so komme ich wenigstens zur Ruhe und kann mir eine Pause gönnen", sagte Semmelrogge nach der Urteilsverkündung "Bild.de". Zuvor hatte der 56-Jährige erklärt, ihm sei schon klar, dass er wegen des Delikts verurteilt werden würde.
Der Schauspieler hatte bei einer Polizeikontrolle am 17. April auf der Autobahn Nürnberg-München bei Allersberg keinen gültigen Führerschein vorweisen können. Seine spanische Fahrerlaubnis wird von deutschen Verkehrsbehörden nicht anerkannt. Semmelrogge war bereits in der Vergangenheit mehrfach beim Fahren ohne gültigen Führerschein erwischt worden.
Mehr als 30 Eintragungen im Bundeszentralregister
Das Amtsgericht Freiburg verurteilte ihn im Dezember 2010 wegen des gleichen Delikts zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung. 2004 war Semmelrogge wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein zu insgesamt 17 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Seit 1976 hat Semmelrogge es somit auf mehr als 30 Eintragungen im Bundeszentralregister gebracht.