Das Hamburger Landgericht hat Dieter Bohlen das Duzen von Beamten erlaubt. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass "das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen" gehöre und er "augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag" lege, könne das Duzen nur als "Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten" sein, hieß es laut "Hamburger Morgenpost" in der Begründung.
Pop-Produzent Bohlen war wegen eines Parkverstoßes am 18. April 2005 in der Hamburger City mit einem Polizisten aneinander geraten und hatte den Beamten dabei geduzt, so die Zeitung weiter. Nach üblicher Rechtsprechung gilt das als Beleidigung. Laut "Hamburger Morgenpost" beantragte die Hamburger Staatsanwaltschaft deshalb beim Amtsgericht einen Strafbefehl.
Geldstrafe für Normalos
Der Amtsrichter weigerte sich offenbar jedoch, den Strafbefehl auszustellen, weil Dieter Bohlen jeden duzt. Die Staatsanwälte beschwerten sich beim Landgericht, schreibt die Zeitung. Daraufhin entschied die Große Strafkammer: Dieter Bohlen darf Beamte duzen. Der Normalbürger hätte in einem vergleichbaren Fall laut "Hamburger Morgenpost" übrigens bis zu 500 Euro Strafe zahlen müssen.