Die Tat hatte sich am 18. Mai 2025 in den frühen Morgenstunden ereignet. Der Angeklagte habe die 21-Jährige "mit einer Vielzahl von Messerstichen" getötet, hieß es vom Gericht. In der Nähe des Tatorts hatte in der Nacht eine illegale Technoparty stattgefunden, auf der zahlreiche Minderjährige feierten und eine Vielzahl von Drogen konsumiert wurden.
Die Leiche der 21-Jährigen wurde tags darauf von Polizisten gefunden. Der Angeklagte habe unter einer schweren psychischen Erkrankung gelitten und sei deswegen auch in Behandlung gewesen, befand das Gericht. Diese sowie der Konsum von Drogen hätten zu der Tat geführt. In rechtlicher Hinsicht handle es sich um Totschlag. Mordmerkmale seien nicht festgestellt worden.
Bei der Tat habe es sich nicht um einen sogenannten Femizid gehandelt, betonte die Kammer. Die Auswertung von Chatprotokollen und Bildmaterial sowie die Befragung von Zeugen habe keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tat im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt erfolgt sei. Stattdessen habe sie ihren Ursprung in der Erkrankung des Beschuldigten.