Der Angeklagte hatte demnach schon mit Vorbereitungen für den Bombenbau begonnen. So habe er insgesamt neuneinhalb Gramm Masse von Zündköpfen von Streichhölzern abgekratzt. Der 28-Jährige gestand den Angaben zufolge größtenteils. Dieses Geständnis sei durch die Beweisaufnahme bestätigt worden - auch wenn die Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten einen "sehr schwachen" Eindruck hinterlassen hätten, teilte das Gericht mit.
Das Gericht sprach den 28-Jährigen auch wegen Terrorismusfinanzierung schuldig, weil er sich die Anleitung für die Bombe verschafft habe, außerdem wegen eines Waffendelikts. Er war auch wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalthandlung angeklagt, wurde deswegen aber nicht verurteilt. Der Mann blieb in Untersuchungshaft. Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung können gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgehen.