BGH stärkt Freiheit bei Werbung im Internet

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Bei durch Such-Stichwörter gesteuerter Werbung im Internet dürfen Unternehmen auch Markennamen von Wettbewerbern als Stichwort verwenden.

Bei durch Such-Stichwörter gesteuerter Werbung im Internet dürfen Unternehmen auch Markennamen von Wettbewerbern als Stichwort verwenden. Die Markenrechte werden dadurch nicht verletzt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil entschied. Voraussetzung ist danach nur, dass sich die Anzeigen klar von den regulären Suchergebnissen abheben. (Az: I ZR 217/10)

AFP
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