Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz haben Medienberichten zufolge eine schwere Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Der 3. Strafsenat des BGH stufte nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" vom Samstag ein jahrelanges, aufwändiges Ermit
Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz haben Medienberichten zufolge eine schwere Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Der 3. Strafsenat des BGH stufte nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" vom Samstag ein jahrelanges, aufwändiges Ermittlungsverfahren gegen die angeblichen Gründer der linksextremen "militanten gruppe" als rechtswidrig ein. Der umfangreiche Lauschangriff gegen drei linke Aktivisten aus Berlin hätte niemals genehmigt werden dürfen, so der BHG, da "zu keinem Zeitpunkt ein ausreichender Tatverdacht bestand", zitierte das Blatt aus dem Beschluss des Gerichts.