Wegen zu Unrecht beantragter Corona-Schnellkredite in Millionenhöhe hat das Landgericht München I vier Angeklagte zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht verhängte am Mittwoch Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung sowie fünf Jahren und zwei Monaten, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die als Bande tätigen Angeklagten hatten demnach falsche und rückdatierte Rechnungen verwendet, um die Subventionszahlungen zu erhalten.
Verurteilt wurden die Angeklagten - darunter ein Steuerberater - wegen Subventionsbetrugs in einem besonders schweren Fall. Zur Begründung hieß es, die Angeklagten hätten eine nationale Notlage ausgenutzt. Gegen einen der Angeklagten wurde die Einziehung von rund einer Million Euro angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.