Laut Anklage hatte der ehemalige Steuerfachangestellte gemeinsam mit mehreren gesondert verfolgten Menschen Kreditanträge nach dem Coronahilfenprogramm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt. Dabei wurden falsche Mitarbeiter- und Umsatzzahlen angegeben. Die ausgezahlten Gelder flossen nach Meinung der Staatsanwaltschaft auf die Konten zweiter Unternehmen, die unter der Kontrolle zweier gesondert Verfolgter standen. Laut Anklage entstand ein Schaden von 3,8 Millionen Euro.
Ein gesondert Verfolgter wurde laut Gericht im Dezember 2024 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen einen weiteren Mann wurde mit Blick auf eine zehnjährige Freiheitsstrafe in einem anderen Verfahren eingestellt. Ein weiterer Verdächtiger war flüchtig.