A. sitzt in Deutschland in Untersuchungshaft. Gegen die Ausweisung kann er nun noch vor das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen. Sie ist noch nicht rechtskräftig.
A. wurde 2017 wegen Kindesmissbrauchs und Diebstahls zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt, woraufhin erstmals seine Ausweisung angeordnet wurde. Dagegen wehrte er sich juristisch. Gerichtlich wurde im Februar 2021 die aufschiebende Wirkung der Klage auf die Abschiebung festgestellt - einen Monat später ermordete A. den 31-Jährigen in Münster.
A. hatte die Klage gegen seine Ausweisung unter anderem damit begründet, dass er sein ganzes Leben in Deutschland verbracht und keine Beziehung nach Kasachstan habe. Dagegen urteilte das Verwaltungsgericht, dass sein Aufenthalt in Deutschland eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeute. Eine früher getroffene günstige Sozialprognose sei mit der Mordtat hinfällig geworden.