Darin listet der Rat unter anderem Anreize zu einem gesunden Verhalten, etwa über Dienstfahrräder und externe Sportangebote, ausreichende Erholungszeiten, betriebliche Impfprogramme zur Erhöhung der Impfquote sowie Standard-Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz an. Außerdem helfe die "Schaffung eines allgemein wertschätzenden Arbeitsklimas", wie es in dem Bericht weiter heißt.
Das "Potential der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention zur Senkung der Krankheitslast in der arbeitenden Bevölkerung" müsse besser genutzt werden, erklärte Wolfgang Hoffmann, Mitglied des Rats. Darüber hinaus sollte aber auch eine "Teil-Krankschreibung möglich sein", wenn ein Teil der Arbeitsfähigkeit erhalten sei. Dann könne etwa mit reduzierter Stundenzahl weiter gearbeitet werden.
Als weitere staatliche Maßnahme hält der ExpertInnenrat es für geboten, die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung beizubehalten. Der beobachtete deutliche Anstieg der Arbeitsunfähigkeitstage in den vergangenen Jahren sei "nicht auf die telefonische Krankschreibung, sondern auf eine bessere Erfassung" der Zeiten durch die elektronische Übermittlung der Bescheinigung zurückzuführen, hieß es zur Begründung. Außerdem entlaste die telefonische Möglichkeit die Arztpraxen.
Der Rat aus Expertinnen und Experten ist beim Bundeskanzleramt angesiedelt. Es ist das Nachfolgegremium des Corona-ExpertInnenrats.