Im Interesse dieser Frauen und auch im Interesse "vieler Ärztinnen und Ärzte fände ich es hilfreich, klarzustellen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten nicht rechtswidrig ist", fügte sie hinzu. Die Ministerin zeigte sich skeptisch, ob die Reform angesichts der Vorbehalte beim Koalitionspartner Union gelinge. "Das ist ein heiß umkämpftes Thema - und wird wohl letztlich kein gemeinsames Vorhaben in dieser Legislaturperiode", sagte Hubig.
Abtreibungen sind in Deutschland laut Paragraf 218 Strafgesetzbuch grundsätzlich verboten. Sie bleiben aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn sich die Betroffene mindestens drei Tage vorher professionell beraten lässt.
In der vergangenen Legislaturperiode hatte es im Bundestag Bestrebungen gegeben, das Verbot von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen aufzuheben. Regelungen zu Abtreibungen sollten statt im Strafrecht vorwiegend im Schwangerschaftskonfliktgesetz getroffen werden. Wegen der vorgezogenen Neuwahl kam aber kein Beschluss mehr zustande.