Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer bis zu drei Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Bewährungsstrafen unter zwei Jahren.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vater den Jungen zwischen Januar 2024 und Januar 2025 mehrfach geschlagen hatte. Die Stiefmutter soll das Kind einmal geschlagen beziehungsweise körperlich misshandelt haben. Beide Angeklagten sperrten das Kind zudem wiederholt für längere Zeit ohne Essen und Trinken in einen Heizungsraum, eine Abstellkammer oder das Kinderzimmer.
Dabei fesselten sie das Kind teilweise mit Kabelbindern an Armen und Fußgelenken. Im Januar 2025 floh der Junge aus dem Wohnhaus auf eine Landstraße im Landkreis Aichach-Friedberg und wurde dort von einer Zeugin gefunden.
Die Angeklagten legten nach Gerichtsangaben Teilgeständnisse ab. Darüber hinaus stützte sich die Verurteilung auf die glaubhaften Angaben des Kindes, die mit den erhobenen Beweismitteln übereinstimmen. Die bestehenden Haftbefehle gegen die Angeklagten wurden aufrechterhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.