Menschen, die als Kinder missbraucht wurden, können bis zum Alter von 48 Jahren Anzeige erstatten, denn die übliche Verjährungsfrist von 30 Jahren zählt in ihrem Fall ab der Volljährigkeit. In Frankreich waren zuletzt viele Fälle bekanntgeworden, die wegen der Verjährungsfristen keine juristischen Folgen haben. So meldeten sich etwa 250 ehemalige Schülerinnen und Schüler der katholischen Bétharram-Schule, die über körperliche und seelische Gewalt und sexuellen Missbrauch in ihrer Schulzeit berichteten - die meisten Fälle davon sind jedoch bereits verjährt.
"Viele Studien weisen darauf hin, dass Opfer sexueller Gewalt in der Kindheit sich im Schnitt erst im Alter zwischen 45 und 50 Jahren dazu bekennen", heißt es in der Studie. Dies habe auch mit Scham und Selbstschutz zu tun.
Mehrere Abgeordnete reichten einen Gesetzesvorschlag ein, um Verjährungsfristen bei Fällen von Gewalt gegen Minderjährige komplett abzuschaffen - wie es etwa in Belgien und in der Schweiz der Fall ist.
Kritiker verweisen auf eine mögliche Überlastung des Justizsystems. Zudem sei zu befürchten, dass viele Verfahren eingestellt würden, weil es keine Beweise gebe.
Die Autoren des Berichts betonen ihrerseits, dass die Abschaffung der Fristen mit einer erhöhten Zahl von Ermittlern und einer besseren psychologischen Begleitung einhergehen müsse. Die Beweislage sei ohnehin in den meisten Fällen dünn und basiere in vielen Fällen ausschließlich auf den Aussagen der mutmaßlichen Täter und Opfer.
Nach offiziellen Angaben werden in Frankreich jedes Jahr fast 160.000 Kinder Opfer sexueller Gewalt. 2025 wurden 51 Kinder und Jugendliche zudem Opfer von Folter oder barbarischen Handlungen.